Sicherheit beim Fasching
Hinweise:
- Jugendliche unter 18 Jahre benötigen für die Teilnahme an den Veranstaltungen eine Erziehungsbeauftragung - Formular.
- Wir beachten die Regelungen des Jugendschutzgesetzes und fordern die Einhaltung auch von unseren Gästen.
- Bei unseren Veranstaltungen enstehen Fotos und Videos, die z. B. auf unserer Website und den sozialen Netzwerken veröffentlicht werden können. Der Verein übernimmt keine Haftung für dadurch entstehende Schäden.